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Barrierefrei Reisen

Ferien haben in unserer Gesellschaft nicht nur einen hohen Stellenwert, Erholung von der Arbeit ist sogar ein Menschenrecht. Dieses soll auch für Menschen mit Behinderung gelten. So verlangt es die Behindertenkonvention, die im Dezember 2006 von der UNO verabschiedet wurde. 

Ferien machen und Reisen ist aber für behinderte Menschen noch immer mit Problemen und Hindernissen verbunden. Die Branche scheint noch nicht wirklich erkannt zu haben, welches wirtschaftliche Potential Reisende mit Behinderung darstellen.
Was aber heisst barrierefrei? Damit Menschen mit einer Behinderung barrierefrei reisen können, braucht es mehr als die nötigen Anpassungen in der Infrastruktur: Informationen, die zugänglich sind für alle, kompetente Beratung im Reisebüro, unterwegs und am Reiseziel, angepasste Sicherheitsvorkehrungen in den Betrieben und nicht zuletzt Anbieter, die sich mit dem Thema eingehend befassen.

"Ferien für Alle" - Ein Label für unbehinderte Ferien

Ferien für alle - das Label für unbehinderte FerienIn der Schweiz wurde im August 2009 das Qualitätslabel "Ferien für Alle" lanciert. Es wird an Betriebe vergeben, welche barrierefreie Ferien und Reisen für erwachsene Menschen anbieten. Neu daran ist, dass auch die Qualität der Beherbergung, Beratung, Betreuung oder Begleitung beurteilt wird: Die Anbieter, welche das Label "Ferien für alle" erhalten, identifizieren sich mit ihren spezifischen Angeboten für Behinderte und schulen ihr Personal entsprechend.

Mobility International Schweiz (MIS) ist die Schweizer Reisefachstelle für Menschen mit Behinderung und die Initiantin des neuen Labels. MIS zeichnet in Zusammenarbeit mit Quality Service Schaffhausen mit dem Label Betriebe aus, welche Qualitätskriterien in den Bereichen Infrastruktur, Beratung, Betreuung, Kompetenz in der Ausführung der Dienstleistungen und Sicherheit erfüllen. Zertifiziert werden Informationsstellen/Tourismusbüros, Ferienheime mit Betreuung, Ferienheime mit Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, Hotel-/Restaurationsbetriebe und Reiseveranstalter.

Auf der Webseite von MIS sowie über viele weitere unten aufgeführte Links finden Sie vertiefte Informationen, Tipps und konkrete Angebote.

Gleichbehandlung im Flugverkehr: Seit November 2009 auch in der Schweiz Pflicht

Am 1. November 2009 trat auch in der Schweiz die EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden in Kraft. Diese regelt die Gleichbehandlung von Personen mit eingeschränkter Mobilität im Flugverkehr und hält fest, welche Rolle die Reisebüros dabei spielen. Diese Personen haben Anspruch auf unentgeltliche  Hilfeleistung in den Flughäfen und an Bord der Luftfahrzeuge. Eine Fluggesellschaft darf die Beförderung einer Person mit eingeschränkter Mobilität nur ablehnen, wenn sonst die Sicherheitsanforderungen nicht mehr eingehalten werden können oder das Flugzeug zu klein ist. Die Regelungen gelten für alle Schweizer Flughäfen und für alle Fluggesellschaften, die von der Schweiz aus fliegen. Auf der Webseite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL sind die Informationen zu den Rechten von Behinderten und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität aufgeführt.

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Letzte Aktualisierung: 21.05.2012