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Reiserecht

Als KonsumentIn haben Sie Rechte, die Sie gegen Leistungsmängel der Reiseveranstalter und -vermittler schützen. Im Folgenden die für Sie wichtigsten Bestimmungen im Detail:

Pauschalreisegesetz
Der grösste Teil der bei Reisebüros gebuchten Ferienreisen fällt unter das Pauschalreisegesetz (pdf, 20 kb), das am 1. Juli 1994 in Kraft getreten ist. Es regelt insbesondere folgende Fragen:

  • Welche Informationen muss das Reisebüro seinen KundInnen noch vor der Buchung liefern, welche vor Reiseantritt?
  • Was muss im Reisevertrag festgehalten sein?
  • Wann kann der Reiseveranstalter den einmal abgeschlossenen Vertrag ändern und welche Rechte haben die KundInnen in diesem Fall
  • Welche Rechte haben die KundInnen, wenn ihr Reisevertrag nicht oder nur unvollständig erfüllt wird?
  • Wann und wie können die Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten?

Mehr dazu in: Peter Schneider: Reisen ohne Sorgen. Das ABC des Pauschalreiserechts, Der Schweizerische Beobachter, Jean Frey AG, Zürich 1998, ISBN 3-85569-164-9

Übereinkommen von Montreal
Seit dem 5. September 2005 regelt das Übereinkommen von Montreal anstelle des Warschauer-Abkommens von 1929 die Haftung bei Flugunfällen für Personen, Gepäckschäden und Verspätungen. Neu gilt bei Unfällen mit Personenschäden oder Tötung eine unbeschränkte Haftung.

Mehr dazu in: Rolf Metz: Reiserecht. Aktuelle Informationen 2005 – Das Übereinkommen von Montreal, Elvia Reiseversicherungs-Gesellschaft Zürich 2005 (zu beziehen bei: Elvia Reiseversicherungs-Gesellschaft, Tel. 044 283 31 11, servicecenter@elvia.ch)

Schutz vor Überbuchungen, Annullierungen und Verspätungen auf Flügen
Seit dem 17. Februar 2005 gewährt die neue Fluggastrechtverordnung der EU Passagieren im gesamten europäischen Raum verbesserte Rechte und regelt die Folgen von Überbuchungen, Annullierungen und Verspätungen. Die Verordnung 261/2004 ist auf 1. Dezember 2006 auch für die Schweiz in Kraft getreten. Sie gilt unter klaren Bedingungen für Fluggäste, die in der Schweiz oder einem EU-Mitgliedsstaat einen Flug antreten oder aus einem Drittstaat einen Flug mit einer EU- oder Schweizer Fluggesellschaft in die Schweiz oder ein EU-Land antreten, und regelt die Entschädigungen bei grossen Verspätungen, Nichtbeförderung, Überbuchungen sowie Annulierungen - Informationsblatt des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes (pdf, 124 kb).

Preisbekanntgabeverordnung
Seit dem 1. Juni 2006 hat der Bund mit einem neuen Informationsblatt (pdf, 79 kb) die Preisbekanntgabeverordnung vom 11. Dezember 1978 für Reiseangebote aktualisiert und verschärft. Den KonsumentInnen muss der tatsächlich zu bezahlende Preis einer Ferienreise inklusive Steuern, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Treibstoffzuschläge sowie Beratungsgebühren transparent vor Abschluss des Verkaufs angezeigt werden.

Mehr dazu inakte-Kurznachrichten 2/2006 (pdf, 19 kb)
 

Schutz vor gefährlichen Airlines

Die EU führt eine Schwarze Liste von Fluggesellschaften, die Sicherheitsmängel aufweisen. Das Reisebüro muss die Kundschaft, die auf einer Airline der Schwarzen Liste gebucht werden, offen darüber informieren; Reisebüros wird empfohlen, diese Kenntnisnahme vom Kunden schriftlich bestätigen zu lassen. Wenn Sie als Passagier auf einer Airline gebucht sind, die in der Liste aufgeführt wird, haben Sie Anrecht auf ein „Rerouting“ (Umbuchung) oder auf die Rückerstattung des Tickets.


Letzte Aktualisierung: 02.12 2008