Das bulgarische Kabinett hatte Ende letzten Jahres einem veränderten Managementplan für den Pirin-Nationalpark zugestimmt, der "Bau-, Instandstellungs- und Wiederaufbauaktivitäten" auf 48 Prozent des Schutzgebiets  erlauben – und dies, obwohl ein wesentlicher Teil des Parks bereits für Tourismus und ähnliche Aktivitäten genutzt wird. Gemäss "offiziellen" Verlautbarungen zum Entscheidung solle zwar "nur" eine zweite Gondelbahn gebaut werden, aber UmweltschützerInnen und NGOs warnten, die Seilbahn diene nur als Vorwand für einen viel weitergehenden Ausbau, und legten gegen den Kabinettsbeschluss Berufung ein und starteten eine Öffentlichkeitskampagne mit einer Petition.
"Der veränderte Bewirtschaftungsplans hätte einen Ausbau der Ski-Infrastruktur auf einem Gebiet erlaubt, welches 12,5 Mal grösser ist als das heutige Areal und 60 Prozent der Parkfläche einnehmen würde. Das hätte dem Weltkulturerbe irreversiblen Schaden zugefügt – basierend auf fragwürdigen Geschäften", sagte Milena Ignatova vom bulgarischen Umweltrat "Ecosystem Europe".

Das Richtergremium stimmt den Umweltschutzverbänden zu

Die Regierung argumentierte, dass die Änderungen am Managementplant für den Pirin-Naturpark keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderten. Doch das Richtergremium folgte der Meinung der Umweltverbände: Die Regierungsentscheidung, so ihr Urteil, verstosse klar gegen den Schutz der Gebiete und der Artenvielfalt und die Umweltschutzgesetze. 
Zur Frage der neuen Bahn in Bansko sind die Meinungen unter der Bevölkerung geteilt. Die Investoren konnten eine Mehrheit der Gemeinde und der AnwohnerInnen mit dem Versprechen eines wirtschaftlichen Gewinns auf ihre Seite ziehen. Aber selbst der Verein bulgarischer Reiseveranstalter und der Verein für alternativen Tourismus sprechen sich für eine nachhaltigere Tourismusstrategie aus, mit einem stärkeren Fokus auf eine ganzjährige touristische Bewirtschaftung mit attraktiven Angeboten auch im Sommer – statt alle Mittel in die zweimonatige Wintersaison zu stecken. Das würde die Ressourcen des Nationalparks schonen und sich längerfristig auch wirtschaftlich besser lohnen.
Die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von 14 Tagen angefochten werden. In diesem Fall müsste ein fünfköpfiges Gremium des Obersten Verwaltungsgerichthofes nochmals über das Urteil befinden.