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Thema
CSR - Gesellschaftliche Unternehmensverantwortung: Beliebigkeit statt Regeln
Eine schwache Richtlinie für die Definition gesellschaftlicher Verantwortung mit weltweiter Gültigkeit.
Am 1. November 2010 wurde das von der International Standards Organization (ISO) verfasste Dokument ISO 26000 namens "Guidance on Social Responsibility" veröffentlicht. Darin werden einige Grundprinzipien wie etwa die Einhaltung von internationalen Verhaltensstandards und nationalen Gesetzen festgehalten.
Nach Meinung von Fachleuten stelle die "Richtlinie" jedoch einen Rückschritt gegenüber bestehenden gesetzlichen Regeln dar. "In vielen Fällen liegt das Niveau der ISO 26000 unterhalb der in Europa bzw. Österreich geltenden Gesetze", bemängelt Petra Kreinecker, Geschäftsführerin von NeSoVe, dem "Netzwerk Soziale Verantwortung", einer Plattform von Gewerkschaften, BetriebsrätInnen und NGOs. Sie sieht das ambitionierte Ziel einer "Richtlinie für soziale Verantwortung" klar verfehlt. "Die Empfehlungen sind nicht ausreichend präzise formuliert und daher vielfältig interpretierbar", kritisiert auch Eva Angerler vom ÖGB.
Anders sieht es Wolfram Tertschnig, CSR-Referent des Lebensministeriums. Er freut sich über die durch ISO 26000 erfolgte Konkretisierung des Begriffs Soziale Unternehmensverantwortung (CSR). Er gesteht aber auch ein, dass der Leitfaden für einheimische Klein- und Mittelunternehmen nur eingeschränkt anwendbar ist und dass er weiterentwickelt werden muss.
Das knapp 100 Seiten umfassende Dokument wurde von mehr als 450 ExpertInnen aus rund 100 Staaten in einem jahrelang geführten Dialog entwickelt.
Dieser Beitrag erschien im Südwind Nr. 12 vom Dezember 2010. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung.
Kategorie: Brennpunkt Tourismus, Internationale Organisationen & Abkommen, Politische Rahmenbedingungen, Standards & Labels, Unternehmen


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