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21. Dezember 2009

Die Vertreibung von Slumbewohnern zur "Verschönerung" der Städte vor der Weltmeisterschaft 2010 ist illegal

Um die Slums an den Peripherien der südafrikanischen Städte auflösen zu können, erliess die südafrikanische Regierung vor zwei Jahren ein Gesetz. Für die Durchführungsbestimmungen lehnten sich die Behörden an Apartheidbestimmungen an. Eine kleine Bürgerorganisation hat sich erfolgreich dagegen zur Wehr gesetzt

Die Bewegung der SlumbewohnerInnen freut sich über den Sieg vor dem Verfassungsgericht

Basel, 21.12.2009, akte/ Verschiedene Organisationen aus Südafrika und dem Ausland warnten letztes Jahr, dass Millionen von SlumbewohnerInnen im Zuge der Massnahmen zur "Verschönerung" und Entwicklung der Städte vor der WM 2010 in Südafrika vertrieben werden könnten. Gemäss der englischen Kampagnengruppe War On Want und ihrem lokalen Partner, Abahlali baseMjondolo (ABM), einer in Durban beheimateten Bewegung von SlumbewohnerInnen, verfolgt die Regierung eine aggressive Strategie der "Ausmerzung" aller Slums bis 2014, wofür sie die Bemühungen im Vorfeld der WM 2010 verstärkt hat. Die Einschüchterungskampagne der Regierung umfasse Verhaftungen, Schläge und Zwangsvertreibungen.

Die Regierung plane die Umsiedlung Hunderter von stadtnahen Slums in Zwischenlager, weg vom Blickfeld der Touristen. Obwohl die BewohnerInnen der Brettersiedlungen über wenig Geld fürs Pendeln verfügen, liegen diese Lager in beträchtlicher Distanz zu ihren Arbeitsplätzen, Schulen und anderen wichtigen Lebensbereichen. War On Want äusserte sich besorgt, dass unter Ausschluss der internationalen Fans und den Medien diese Leute in noch tiefere Armut gestossen werden.

Regierung greift auf Apartheidbestimmungen zurück

Obwohl bei der Regierung immer von "temporären" Lagern die Rede war, fürchteten viele SlumbewohnerInnen, dass sie dort stecken bleiben würden. Denn seit 2007 ist das Gesetz zur Eliminierung und Verhütung des Wiederaufkommens von Slums in Kraft (Elimination and Prevention of Re-Emergence of Slums Act). Es ermächtigt die Behörden, die Bevölkerung in "Übergangszonen" umzusiedeln. In diesen Zonen fehlt es oft an adäquaten sanitären Installationen und Wasserversorgung. ABM betrachtet das Gesetz als Versuch der Legalisierung von Slumräumungen und befürchtet Räumungen in ähnlichem Umfang wie in Harare/Zimbabwe 2005, wo die Häuser von bis zu einer Million BewohnerInnen informeller Siedlungen zerstört wurden. Deshalb legte die Organisation der SlumbewohnerInnen Rekurs beim Verfassungsgericht ein und verlangte, das Gesetz und seine auf die Verordnungen der Apartheidzeit zurückgreifende Durchführungsbestimmung für ungültig zu erklären, weil sie verfassungswidrig seien.

Grosser Sieg einer kleinen Bewegung

Das Verfassungsgericht hat der kleinen ABM, die den Fall aufgrund eines guten Unterstützungsnetzwerkes überhaupt führen konnte, Recht in allen Punkten gegeben. Ein Journalist kommentierte dazu: "Das Verfassungsgericht ist so ungefähr der einzige Ort wo (die Abahlali) nicht zusammengeschlagen, kriminalisiert, vertrieben und für die Verfehlungen des Staates, seine eigenen Versprechen einzulösen, beschuldigt werden."

Rund vier Millionen SüdafrikanerInnen leben gemäss Schätzungen unter ärmlichen Bedingungen in informellen Siedlungen. Zehn Millionen TouristInnen werden nächstes Jahr in Südafrika erwartet und die Reiseveranstalter hoffen, dass der Weltcup 2010 der Destination Südafrika noch Jahre danach zu besseren Verkaufszahlen verhilft. Ob indes irgendwelche der Profite aus dem touristischen Wachstum gemäss der Theorie des Trickle-Down-Effekts zu den ärmsten und verletzlichsten Bevölkerungsschichten gelangt, wird sich zeigen.

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Abahlali
Die Bewegung der SlumbewohnerInnen in Durban nahm 2005 ihren Anfang. Die gewählte Führung der unabhängigen und demokratisch aufgebauten politischen Organisation berät sich vor jedem zu unternehmenden Schritt mit der Basis. Ihr Hauptziel ist die Verbesserung der Bedingungen in den informellen Siedlungen, unter Mitwirkung der Betroffenen. Die Bewegung wird unterstützt von kleinen religiösen Organisationen, Juristischen Stellen, NGOs und AkademikerInnen. Doch die Bewegung achtet stark darauf, nicht vereinnahmt zu werden – was Abahlali auch schon verschiedene Feinde beschert hat. Eine feindliche Haltung erlebt Abahlali auch von der zunehmend autokratisch regierenden lokalen Struktur des African National Congress (ANC), dem es sichtlich Mühe bereite, sich vom Staat abzugrenzen.

Quellen: www.abahlali.org; tourism infocus, Sommer 2009 von TourismConcern, www.tourismconcern.org.uk;

AutorIn: Nina Sahdeva, arbeitskreis tourismus & entwicklung, Basel

Kategorie: Armut & Milleniumsziele, Brennpunkt Tourismus, Förderung & Megaprojekte, Jung & Fair, Menschenrechte, Politische Rahmenbedingungen, Sport, Südafrika, Umwelt & Lebensgrundlagen, Widerstandsbewegungen


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Letzte Aktualisierung: 24.05.2012