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01. Dezember 2006

Internationale Arbeitsorganisation will rechtliche Schritte gegen Zwangsarbeit in Burma

Basel, 01.12.06, akte/ Mitte November beschloss der Regierungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die Ergebnisse seiner Recherchen über die Zwangsarbeit in Burma vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu bringen. Über eine Dekade lang habe die ILO mit der Regierung von Burma über die Abschaffung der Zwangsarbeit und die Einhaltung der von Myanmar ratifizierten ILO-Konvention Nr. 29 gegen Zwangsarbeit verhandelt. Doch in der Praxis bleibe die Zwangsarbeit weit verbreitet. Myanmar habe bezüglich der Abschaffung der Zwangsarbeit keinen Willen zur Zusammenarbeit mit der ILO gezeigt, was Zweifel aufkommen lasse, ob solch ein Wille überhaupt bestehe, schreibt die ILO in ihrem Bericht. Der ILO-Regierungsrat beschloss daher, auf seiner nächsten Sitzung im März 2007 rechtliche Schritte einzuleiten, wenn er es für angemessen befinde, auch beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Die ILO hat im 2000 die härtesten Sanktionen ihrer Geschichte gegen die burmesische Militärjunta ergriffen. Im Juni 2006 setzte die ILO-Vollversammlung dem Regime Myanmars eine Frist bis Oktober, um endliche wirksame Massnahmen gegen die Zwangsarbeit einzuleiten.

Quellen: Burma News 17.11.2006, burma@ich-will-keinen-spameuro-burma.be; International Labor Organization (ILO): Conclusions on Burma/Myanmar, at the 297th Session held from 2nd to 17th November 2006 www.ilo.org; eigene Recherchen

AutorIn: Christine Plüss, arbeitskreis tourismus & entwicklung, Basel

Kategorie: Boykott, Brennpunkt Tourismus, Burma, Internationale Organisationen & Abkommen


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Letzte Aktualisierung: 24.05.2012