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30. Mai 2011

Uno-Bericht zu Unternehmen und Menschenrechten

Heute, am 30. Mai wird der Sonderbeauftragte des Uno-Generalsekretärs für Menschenrechte und Unternehmen, Professor John Ruggie, vor dem Uno-Menschenrechtsrat seinen Schlussbericht präsentieren. Damit sollen die Lücken beim Schutz vor Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen geschlossen werden. Mehrere Schweizer Nichtregierungsorganisationen appellieren an den Bundesrat, sich für Strukturen zu Umsetzung von Ruggies Referenzrahmens ("Protect, Respect and Remedy Framework") und seinen Richtlinien einzusetzen. Auch die Schweiz muss die Gelegenheit ergreifen und eine nationale Strategie zu "Wirtschaft, Unternehmen und Menschenrechten" entwickeln, die sich auf die Prinzipien des Uno-Sonderbeauftragten stützt.

Der Sonderbeauftragte des Uno-Generalsekretärs für Menschenrechte und Unternehmen, Professor John Ruggie

Der Uno-Menschenrechtsrat befindet heute 30. Mai in Genf über die Annahme des Schlussberichts, den Professor John Ruggie nach sechs Jahren weltweiter Konsultationen und unzähligen Vorarbeiten verfasst hat. Ruggies Arbeit hat die Debatten über Menschenrechtsverletzungen durch die Privatwirtschaft vorangebracht. Sie hat die offensichtlichen Lücken in den staatlichen Regelungen zum Schutz vor Verletzung der Menschenrechte durch Unternehmen aufgezeigt.

Schweizer Nichtregierungsorganisationen appellieren an den Bundesrat, sich nach Ablauf des Mandats des Sonderbeauftragten für die Einrichtung eines robusten operationellen Mechanismus durch die Uno einzusetzen. Der Referenzrahmen und die Richtlinien ("Guiding Principles"), die Ruggie definiert hat, reichen für sich selbst genommen noch nicht aus. Es ist deshalb von grösster Wichtigkeit, die Arbeit weiterzuführen und durch die Einrichtung eines mit genügend Mitteln ausgestatteten Sonderverfahrens für die konsequente Umsetzung zu sorgen. Dazu muss die Zivilgesellschaft - gerade in den betroffenen Ländern - konsultiert werden. Zu Handen des Menschenrechtsrats müssen konkrete Vorschläge zur praktischen Anwendung der Richtlinien herausgearbeitet werden. Nur so können Ruggies Richtlinien in möglichst vielen Ländern zum Standard werden. Die von Ruggie identifizierten Lücken sollen Gegenstand spezifischer Empfehlungen werden, die insbesondere einen besseren Opferschutz und die Möglichkeit zur Wiedergutmachung in den Gastländern und Herkunftsstaaten der multinationalen Unternehmen garantieren. 

Die Schweiz hat sich im Rahmen dieses "Ruggie-Prozesses" stark engagiert. Aber auch in der Schweiz herrscht der von Ruggie generell konstatierte eklatante Mangel an Kohärenz zwischen der Förderung der Menschenrechte im Rahmen der Schweizer Aussenpolitik und der Aussenwirtschaftspolitik. "Wir erwarten von der Schweiz ein starkes Engagement auch im nationalen Bereich. Sonst werden wir die Kluft zwischen den guten Vorsätzen zum Schutz vor Menschrechtsverletzungen durch die Privatwirtschaft und der lückenhaften Umsetzung in der Praxis nie schliessen können", erklärte Danièle Gosteli Hauser, die Verantwortliche für Wirtschaft und Menschenrechte bei Amnesty International Sektion Schweiz. "Die Botschaft der Nichtregierungsorganisationen ist unmissverständlich: Die Schweiz braucht eine kohärente und konsequente nationale Strategie zu Wirtschaft, Unternehmen und Menschenrechten", sagt Andreas Missbach von der Erklärung von Bern.

Siehe auch unsere Plattform: Alles was Recht ist! Respekt der Menschenrechte - auch im Tourismus!

AutorIn: Amnesty International Schweiz/Erklärung von Bern/Fastenopfer, Medienmitteilung

Kategorie: Brennpunkt Tourismus, Entwicklungspolitik , Ethik, Finanz- & Handelspolitik, Förderung & Megaprojekte, Internationale Organisationen & Abkommen, Jung & Fair, Menschenrechte, Unternehmen, Unternehmen


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Letzte Aktualisierung: 24.05.2012