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27. August 2010

Wenn das Ferienmitbringsel nur bis zum Zoll gelangt

Im Ausland macht das Einkaufen besonders viel Spass. Meist sind die Waren nicht nur exotischer als zuhause, sondern auch günstiger. Doch von einigen Souvenirs sollten Touristinnen und Touristen besser die Finger lassen.

BrokenSphere / Wikimedia Commons

Bei Schildkrötenpanzern oder Elfenbein-Schnitzereien ist für viele Reisende die Sache klar: Solche "Souvenirs" mit nach Hause zu nehmen, ist nicht nur ethisch verwerflich, sondern auch verboten. Doch bei vielen anderen Reiseandenken ist die Lage weniger klar. Kein Wunder, beanstandete der Zoll im 2009 die Sendungen von 697 Pflanzen und von rund 320 lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen. Zudem wurden Fälschungen im Marktwert von 4,7 Millionen Franken sichergestellt. Denn bestimmte Reiseandenken dürfen nicht oder nur mit einer Bewilligung eingeführt werden.

Verboten ist die Einfuhr von Pflanzen und Tieren, die vom Aussterben bedroht sind. Das Gleiche gilt auch für ihre Produkte. Die Bestimmungen sind im Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) festgelegt, das 30'000 schützenswerte und bedrohte Tier- und Pflanzenarten auflistet. Palisanderholz darf daher ebenso wenig eingeführt werden wie die Wolle von Tibetantilopen oder Wildkatzenfelle. Auch bei traditioneller Medizin, die Tigerknochen, Rhinozeroshörner oder Moschus enthalten kann, heisst es: Finger weg. Andere Waren wie ausgestopfte Tiere oder Sandelholzöl dürfen nur mit schwer erhältlichen Bewilligungen aus dem Reiseland aus- und in die Schweiz eingeführt werden. Im Zweifel sollten sich Reisende an den Zoll wenden, da nur Selbstdeklaration vor Strafe schützt.

Nur mit restriktiven Auflagen erlaubt ist die Einfuhr von Kulturgütern, verboten ist die Grenzüberschreitung mit tierischen Waren aus Drittländern ausserhalb der EU und Norwegens.

Illegal sind zudem gefälschte Markenartikel - egal, ob es sich dabei um Waren für den privaten Gebrauch oder zum Weiterverkauf handelt.

Quellen: Bedenken beim Andenken, Beobachter Ratgeber 15/2010; Kaum gelandet, schon kriminell, Blick am Abend 05.08.2010; Pflanzen: Keine Souvenirs, Basler Stab 20.07.2010; ACTA gefährdet Meidizinversorgung armer Länder, pressetext.ch 25.06.2010; Kauf von Markenfälschungen kann tuer kommen, pressetext.ch 16.06.2010; Fake Louis Vuitton cost tourist €7 in purchase price and €1'000 in fines, eTurboNews 07.06.2010;  Stoppt den ausverkauf der Kulturen, wwf-Flyer: Augen auf bei Souvenirs; EvB-Sonderausgabe Kulturgüterraub 4/2004

AutorIn: Annett Altvater, arbeitskreis tourismus & entwicklung, Basel

Kategorie: Artenvielfalt/Biodiversität, Brennpunkt Tourismus, Kulturgüter & Kulturerbe, Umwelt & Lebensgrundlagen


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Letzte Aktualisierung: 08.02.2012