Anfang 2001 hat die Kinderrechtsorganisation ECPAT Deutschland mit dem Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV)den Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus vereinbart. Damit folgten die deutschen Tourismusunternehmen dem Beispiel der skandinavischen Reiseveranstalter, die Ende der 90er Jahre mit dem internationalen Kindrechtsnetzwerk ECPAT und der Welttourismusorganisation den „Code“ für die Tourismusbranche eingeführt hatten. 2003 nahm die Geografin Sabine Minninger im Rahmen ihrer Diplomarbeit eine erste externe Evaluation der Einführung des „Code“ in Deutschland vor. Dafür befragte sie Verantwortliche des DRV sowie verschiedener dem DRV angeschlossener Reiseveranstalter zum Stand der Umsetzung und überprüfte den Wissensstand deutscher Reisender anhand einer Befragung am Flughafen Frankfurt. Die Ergebnisse der Untersuchung fallen ernüchternd aus: Während 93 Prozent der Urlaubsreisenden vom Problem der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Tourismus wissen, haben 92 Prozent der Befragten auch zwei Jahre nach der Einführung des „Code“ in der Branche noch nie etwas davon gehört. Wo bleiben – ist man geneigt zu fragen – die Tausenden von Faltblättern, die mit viel Aufwand von ECPAT gemeinsam mit dem DRV und der Polizeilichen Kriminalprävention entwickelt wurden und von den unterzeichnenden Veranstaltern ihrer Kundschaft abgegeben werden sollten? Wo bleibt die nebst einem Flyer notwendige breite Öffentlichkeitsarbeit über das Engagement der Unternehmen? (Videos auf Flügen, prominente Hinweise in Katalogen etc.) Und wie sieht es überhaupt mit diesem Engagement aus? Die Resultate der Untersuchung bei Unternehmen zeigen, dass die Reiseveranstalter bei der Implementierung des „Code“ sehr unterschiedlich vorgehen und die im Verhaltenskodex vorgesehenen Massnahmen oft nur ansatzweise umsetzen: So werden zwar die ReiseleiterInnen,aber nur die wenigsten MitarbeiteiterInnen in den Destinationen oder aus Produktion und Verkauf konsequent geschult und nur eines der dem DRV angeschlossenen Unternehmen hat den Verhaltenskodex effektiv ins Unternehmensleitbild aufgenommen. Auch fiel die erste 2003 vorgenommene Berichterstattung über die Implementierung durch den DRV sehr unbefriedigend aus. Liegt es daran, dass der Verhaltenskodex in Deutschland, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, mit dem Verband der Reisebranche vereinbart wurde und nicht mit einzelnen Tourismusunternehmen? Die in der Untersuchung befragten Fachleute sehen im „Code“ nach wie vor ein grosses Potenzial zur Qualifizierung der Reiseunternehmen und auch ein wirksames Instrument zur konkreten Einführung von „Corporate Social Responsibility“ (CSR) und eines Qualitätmanagements. Sie verweisen auf die erfolgreiche Implementierung des „Code“ etwa durch skandinavische Veranstalter oder einzelne grosse Hotelketten. Die Studie legt deshalb eine Anzahl ganz konkreter Massnahmeempfehlungen vor, welche die dem DRV angeschlossenen Reiseunternehmen motivieren sollen, die Umsetzung des „Code“ wirksam voranzutreiben.

Herausgegeben vom Evangelischer Entwicklungsdienst (EED), Bonn 2004
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