Basel, 20.06.2014, akte/ Bei den Reiseveranstaltern Studiosus und Kuoni ist die Achtung der Menschenrechte kein reines Lippenbekenntnis, sondern fester Bestandteil der Unternehmensführung. Gemeinsam mit anderen Reiseveranstaltern und zivilgesellschaftlichen Organisationen engagieren sie sich proaktiv beim 2012 gegründeten internationalen Roundtable "Menschenrechte im Tourismus" für die systematische Integration der menschenrechtlichen Sorgfalt im touristischen Management – sowohl im eigenen Haus als auch bei anderen Mitgliedern der Branche. Beim Info-Talk – zu dem der arbeitskreis tourismus & entwicklung (akte) und der Schweizer Reise-Verband (SRV) gemeinsam eingeladen hatten – sprachen Ruth Hopfer-Kubsch, Mitglied des Qualitäts- & Nachhaltigkeitsmanagements bei Studiosus, und Matthias Leisinger, Leiter Corporate Responsibility bei Kuoni, über den Alltag der menschenrechtlichen Unternehmensverantwortung. Erfreuliches Highlight des Abends war die Unterzeichnung des Commitments zum Roundtable für Menschenrechte im Tourismus durch den SRV.
Beim deutschen Mittelstandsunternehmen Studiosus mit seinen rund 300 Mitarbeitenden wurde die ökologische und soziale Unternehmensverantwortung schon von Anfang an als Teil der Firmenphilosophie verstanden, erklärte Hopfer-Kubsch gleich zu Anfang. Bei Kuoni war der Weg weniger klar vorgezeichnet. "Entsprechende Vertragsklauseln gab es bei uns schon länger", so Leisinger. "Doch erst ab 2011 haben wir konkrete Leitfäden für den Umgang mit Menschenrechtsfragen ausgearbeitet." Kuoni habe die Risiken in Zusammenhang mit Menschenrechten antizipieren und managen wollen, beschrieb Leisinger den ursprünglichen Anreiz für das Unternehmen, in diesem Bereich aktiv zu werden. Solange das Unternehmen tagtäglich Reisende in andere Länder "sende", wo sie mit Einheimischen in Kontakt kämen, müsse es auch seine soziale Verantwortung wahrnehmen.

Erhebung der Unternehmenswirkung auf die Menschenrechte

So haben Studiosus und Kuoni wichtige Pionierarbeit geleistet, die im Multi-Stakeholder Roundtable "Menschenrechte im Tourismus" auf fruchtbaren Boden fiel. In ihrer Einleitung erklärte Christine Plüss, Geschäftsführerin von akte: "Der Roundtable hat sich zum Ziel gesetzt, die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte des UN Menschenrechtsrates in der Reisebranche konkret zur Anwendung zu bringen. Hier weist dieser Roundtable einen gangbaren Weg auch für andere Wirtschaftsbranchen."
In einem ersten Schritt erstellten Studiosus und Kuoni Wirkungsanalysen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte, so genannte Human Rights Impact Assessments (HRIA). Während Studiosus dafür in der Breite alle Länder untersuchte, in denen das Unternehmen arbeitet, konzentrierte Kuoni sich auf repräsentative Tiefenanalysen in Kenia und Indien. Deutliches Ergebnis beider Untersuchungen: Vor allem die Arbeitsbedingungen der Menschen in den Destinationen, der Schutz von Frauen- und Kinderrechten sowie die Beteiligung der Lokalbevölkerung sind die zentralen Themen für die Tourismusbranche.

Wie weit reicht die Unternehmensverantwortung?

Aufgrund der festgestellten Probleme sei es bisher nicht zum Abbruch von Partnerschaften und Handelsbeziehungen gekommen. Wohl aber seien in manchen Fällen nachträglich Menschenrechtsklauseln in die Zulieferverträge aufgenommen und zur Voraussetzung der weiteren Partnerschaft gemacht worden.
Leisinger verwies darauf, dass die Einflussnahme und Reichweite der Reiseveranstalter begrenzt sei: "Ist der Händler, bei dem unsere Kunden auf einem Stadtbummel einen Teppich kaufen, der in Kinderarbeit hergestellt worden ist, noch Teil unserer Verantwortung?"
Es sei eine "lange Kette von Massnahmen", die Studiosus der eigenen Wertschöpfungskette entlang durchsetze, erzählte Hopfer-Kubsch. Dies fange beim Gehalt der Busfahrer an, gehe über deren Pausenzeiten, Essensregelungen bis hin zur Übernachtung. "Ein Fahrer muss beispielsweise so viel verdienen, dass er nicht auf Trinkgeld angewiesen ist, und im gleichen Hotel schlafen könne wie die Reisenden selbst." Und Leisinger ergänzte: Man müsse in jedem Land aufs Neue kulturspezifische Anpassungen machen. Oft müsse man die Thematik, und das gelte insbesondere auch unternehmensintern, auf konkrete praxisbezogene Beispiele herunterbrechen und zielgruppengerecht kommunizieren, um Partner und Mitarbeitende für das menschenrechtliche Engagement zu gewinnen.

Der Austausch im Roundtable bringt wertvolle Resultate

Dazu hat der Roundtable "Menschenrechte im Tourismus" innert weniger Monate hilfreiche Instrumente geschaffen: Das Commitment, ein vorformuliertes öffentliches Bekenntnis zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, den Managementleitfaden, der mit anschaulichen Beispielen und einfachen Checklisten die Einführung der Unternehmensverantwortung auf Betriebsebene praktikabel macht, und das Onlinetraining zur Weiterbildung von Führungs- und Fachkräften zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Nina Sahdeva, Beauftragte für Bildung und Öffentlichkeitsarbeit bei akte und Autorin der Onlineschulung des Roundtables, stellte die Instrumente kurz vor. Diese praxisbezogenen Instrumente seien ein Beleg für die gute Zusammenarbeit auf hohem Niveau zwischen verschiedenen Stakeholdern, die der Roundtable biete, meinte sie: "Einzelne Teilnehmer wären von gewissen, mit der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht verbundenen Aufgaben überfordert. Mit dem Roundtable wurde die ideale Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Entwicklung von Synergien geschaffen." Umso mehr freue sie sich, dass der SRV als erster Reiseverband von nationaler Bedeutung den Roundtable zukünftig verstärken werde.