In den meisten Ländern gibt es Arbeitsgesetze für das Fahrpersonal, doch vielfach fehlt die Kontrolle. Oft ist es auch so, dass sich die Tourismussaison auf wenige Monate beschränkt und die Angestellten im Tourismus in dieser Zeit möglichst viel arbeiten und verdienen möchten. Hier sind die Reiseveranstalter gefordert, faire Arbeitsbedingungen für ihre MitarbeiterInnen und Dienstleister zu schaffen. Schliesslich sind es die BusfahrerInnen und Chauffeure, die ihre Gäste transportieren und für deren Sicherheit sie verantwortlich sind.

Konkrete Empfehlungen für die Umsetzung in der Praxis

Ein aktueller Handlungsleitfaden des "Roundtable Menschenrechte im Tourismus" fasst die empfohlenen Mindestanforderungen für Sozial- und Arbeitsstandards im Transportsektor zusammen und gibt Reiseveranstaltern konkrete Empfehlungen für deren Umsetzung und Monitoring in der Praxis. Dabei geht der Leitfaden auf konkrete und häufige Fragestellungen aus der Praxis ein: Wie kann ich als Reiseveranstalter dafür sorgen, dass die empfohlenen Mindestanforderungen durch meinen Transportdienstleister respektiert werden? Welche internationalen Vereinbarungen und einschlägigen Verordnungen sind zu berücksichtigen? Wie können mögliche Lücken zwischen den gesetzlichen Regelungen und menschenrechtlichen Ansprüchen geschlossen werden – etwa zwischen gesetzlichem Mindestlohn und existenzsicherndem Einkommen? Wie gestalte ich Verträge und welche Vertragsklauseln sind sinnvoll und praktisch erprobt? Dazu stellt das vierseitige Papier klare Handlungsempfehlungen vor, die in der Praxis erfolgreich erprobt und umgesetzt wurden. Die Leitlinien sind weltweit umsetzbar und Anpassungen an die lokale Situation sind einfach möglich.
Der Leitfaden "Menschenrechte konkret! Empfehlungen zur Entwicklung und Umsetzung von Arbeits- & Sozialstandards für Fahrpersonal im Tourismus" steht auf der Website des "Roundtable Menschenrechte im Tourismus" zum Download auf Deutsch und Englisch bereit: www.menschenrechte-im-tourismus.net/de/umsetzungs-dokumente/handlungsempfehlungen.html
Die vorgeschlagenen Vertragsklauseln liegen zudem auch auf Französisch vor. 
Der arbeitskreis tourismus & entwicklung fungiert in der Schweiz als Kontaktstelle des Roundtables.